Wissenswertes zum Führerschein

Wir bilden die Klassen B, B197, A und A2, AM und Mofa aus.

Während der praktischen Ausbildung der Klassen A und B schreibt der Gesetzgeber 12 sogenannte Sonderfahrten mit verschiedenen Schwerpunkten vor:

 

5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Beleuchtungsfahrten (Nachtfahrten)

 

Bzgl. der Stadtstunden hat der Gesetzgeber keine Mindestanzahl vorgeschrieben.

Die im Endeffekt benötigten Fahrstunden in der Stadt, bei denen auch die klassenspezifischen Fahraufgaben trainiert werden, sind bei jedem Fahrschüler verschieden, und daher im Vorfeld der Ausbildung nicht voraussagbar.


Bei Klasse AM sind keine Sonderfahrten erforderlich und in der Mofaausbildung findet eine praktische Doppelstunde statt.

Den sogenannten Führerschein B17 begleitetes Fahren kann man schon mit 16 ½ Jahren beginnen. 3 Monate vor dem 17. Geburtstag kann der Fahrschüler seine theoretische, und 1 Monat vor seinem 17. Geburtstag seine praktische Prüfung ablegen.